Eine beudeutsame Berufung
Der ambulante Pflegedienst Harmonie hilft Menschen im täglichen Leben, damit sie möglichst lange in ihrem eigenen Zuhause leben können.
Der ambulante Pflegedienst Harmonie hilft Menschen im täglichen Leben, damit sie möglichst lange in ihrem eigenen Zuhause leben können.
Wenn ja, dann fragen Sie uns direkt nach offenen Stellen! Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir Pflegefachkräfte / Altenpflegekräfte / Pflegehelfer in Voll- und Teilzeit sowie Hauswirtschaftskräfte. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Ihre tägliche Arbeit besteht im Umgang mit anderen Menschen. Sie kümmern sich um die Belange von kranken und älteren Mitmenschen. Für jemanden, der den Wunsch verspürt, anderen Menschen zu helfen, ist diese Arbeit sehr erfüllend.
Eine Person, die in der Pflege tätig sein möchte, sollte aber nicht zimperlich sein und keine Berührungsängste haben. Sie kommen Ihren Patienten sehr nah, helfen Ihnen beim Waschen, Anziehen und auch bei Toilettengängen. Nicht alle Menschen können das.
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Interessiere Sie sich für ein Praktikum im Pflegebereich? Lernen Sie bei uns den Tagesablauf sowie den fachgerechten Umgang mit Klienten kennen.
Ehrenamtliche Helfer in der Pflege machen menschliche Begegnungen möglich. Vielen gelingt es, eine vertrauensvolle und freundschaftliche Beziehung zum Klienten aufzubauen. Anderen Menschen zu helfen kann sehr erfüllend sein! Melden Sie sich bei uns!
„Pflege umfasst die eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung [...] von Menschen [...] in allen Lebenssituationen. Pflege schließt die Förderung der Gesundheit, Verhütung von Krankheiten und die Versorgung und Betreuung kranker, behinderter und sterbender Menschen ein. Weitere Schlüsselaufgaben [...] sind Wahrnehmung der Interessen und Bedürfnisse, Förderung einer sicheren Umgebung, Forschung, Mitwirkung in der Gestaltung der Gesundheitspolitik sowie im Management des Gesundheitswesens und in der Bildung.“
Diese Definition ist nur eine allgemeine Vorgabe. Für die genaue Berufsbeschreibung und die Definition der Tätigkeitsfelder sind die einzelnen Länder und deren Gesetzgebung zuständig.
Kurzzeitausbildung: Schwesternhelferin/Pflegediensthelfer
Zweijährige Ausbildung: Krankenpflegehelfer(in)
Dreijährige berufsschulische Ausbildung: Gesundheits- und Krankenpflege
Universitäres Studium der Pflegewissenschaften